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AGB2020-09-08T13:35:52+00:00
Abflug Frankfurt
Mindestparkdauer 3 TageAnkunft Frankfurt
Preis:abinkl. 16% Mwst.
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AGB

Parken am Flughafen Frankfurt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die von der Airport Park & Shuttle Service Frankfurt UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, nachfolgend AP+S genannt, angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Pkw-Verwahrung, die Beförderung des Kunden von und zum Flughafen Frankfurt, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von der AP+S schriftlich anerkannt.
Airport Park+Shuttle Service Frankfurt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
-BÜRO-
Manganstr. 5
65428 Rüsselsheim
-PARKHAUS-
Stahlstr. 36
65428 Rüsselsheim
Valet-Parken
1.0 Geltungsbereich
1.1 Die Buchung des Produktes Valet-Parken über das Online Reservierungssystems www.parkandshuttle-frankfurt.de im Internet, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airport Park+Shuttle Service Frankfurt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Manganstr. 5, 65428 Rüsselsheim.
1.2 Die AP+S besorgt den Transfer vom Flughafen Frankfurt zum Parkhaus und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet-Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafen Frankfurt am Main übernimmt die AP+S das Kundenfahrzeug und verbringt dieses in das Parkhaus AP+S Frankfurt, Stahlstr. 36, 65428 Rüsselsheim.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
1.3 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt die AP+S nicht an, es sei denn, die AP+S hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.0 Vertragsinhalt
2.1 Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter der AP+S am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in das oben angegebene Parkhaus gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TüV) versehen ist. Andernfalls ist die AP+S berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben. Die Übergabe des Fahrzeuges bei Abflug hat mindestens 30 Minuten vor dem von der Fluggesellschaft genannten Beginn des Check-Ins zu erfolgen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so haftet die AP+S nur dann für eine verspätete Annahme des Fahrzeuges, wenn der Flug aufgrund eines Verschuldens von der AP+S nicht erreicht werden kann. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
2.2 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Eine Ausnahme gilt für überdachte Parkplätze, die im Falle einer ausdrücklichen Buchung gegen den jeweiligen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Die AP+S übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist die AP+S nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen
3.0 Nutzungsbedingungen
3.1 Es werden nur Personenkraftwagen mit einer maximalen Gesamthöhe von 2,00 Metern ohne Anhänger entgegengenommen.
3.2 Die AP+S haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände.
3.3 Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
3.4 Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
3.5 Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern der AP+S oder anderen Mitarbeitern des Parkhauses ist Folge zu leisten.
5.0 Haftung
5.1 Die AP+S haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
5.2 Die AP+S haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder Beschädigungen durch Dritte.
5.3 Die AP+S haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die AP+S nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
5.4 Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des Vertragspreises, begrenzt. Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze die Höhe des Vertragspreises, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
5.6 Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sich nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
5.7 Die Ansprüche des Kunden, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
5.8 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern der AP+S bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen und diesen Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei der AP+S unter der oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.
5.9 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht bezüglich etwaiger Fahrzeugschäden, sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
5.10 Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter der AP+S schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles an die AP+S ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
6.0 Park & Shuttle Service
6.1 Die AP+S, Manganstr. 5, 65428 Rüsselsheim bietet unter dem Namen „AP+S“ die Möglichkeit, in der Nähe der Flughäfen Frankfurt und sicher und preiswert seinen Wagen zu parken.
6.2 Die Insassen der bei der AP+S parkenden Fahrzeuge werden per Shuttle auf Wunsch kostenlos einmal zum Flughafen vom dort gelegenen Standort gefahren und ebenso kostenlos einmal wieder abgeholt. Je Person ist ein Gepäckstück (maximal 20kg) kostenfrei im Transfer enthalten. Sollten aufgrund von Vorkommnissen, welche die AP+S nicht zu vertreten hat, darüber hinaus Sonderfahrten anfallen (z.B. Gegenstände im Fahrzeug vergessen wurden), so ist die AP+S berechtigt, pro parkendem Fahrzeug einen Betrag von einmalig 20 € für den Hin- und Rücktransport zum und vom Flughafen zu berechnen. Der Mieter hat bei der Buchung des Parkplatzes die Anzahl der zu transportierenden Personen anzugeben; ein Transfer der bei der Buchung angemeldeten Personen ist gewährleistet. Der Shuttle ist auf Abruf besetzt und fährt nach Bedarf innerhalb der Öffnungszeiten. Um einen Gast zeitnah abholen zu können, sind wir auf die ordnungsgemäße Angabe der Ankunftsdaten angewiesen. Sollten diese nicht korrekt angegeben sein, besteht keine Pflicht zur Abholung. Für außergewöhnliche Wartezeiten, die AP+S bei der Flughafenabholung entstehen, wird ab Beendigung der Gepäckausgabe bis Ankunft am Parkplatz ein zeitabhängiges Entgelt von 25 € pro Stunde berechnet. Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden, besteht kein Anspruch auf Geldrückerstattung. Der Betreiber behält sich vor, in besonderen Fällen (besonderem Shuttletransferbedarf o. ä.) bei der Rückkehr nur den Fahrer zu seinem Fahrzeug zurück zu transportieren; dies dient in beiderseitigem Interesse dazu, gleichzeitig mehrere Fahrer zu transportieren und damit den Einzelnen schneller zu seinem Fahrzeug zu bringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu der vom Kunden im Rahmen seiner Buchung angegebenen „Ankunftszeit am Parkplatz“ der Mitarbeiter für den Check In bereitsteht. Sollte der Kunde auf seiner Anfahrt bemerken, die angegebene Ankunftszeit am Parkplatz nicht einhalten zu können, muss ein Anruf bei der AP+S erfolgen, damit andere, pünktliche Gäste nicht unnötig warten müssen. Bei Ausbleiben dieses Anrufs kann der Mitarbeiter vor Ort den Kunden auf den als nächstes geplanten Transfer verweisen, ihm auf eigene Kosten ein Taxi rufen oder für eine gewünschte und mögliche Sonderfahrt einen Betrag von einmalig 35 € berechnen.
6.3 Ein Anspruch anderer, nicht angemeldeter Mitreisender auf den Shuttletransport, zum oder vom Parkplatz, besteht ausdrücklich nicht. Der Kunde ist insofern zur Mitarbeit verpflichtet, dass er nach Ankunft am Parkplatz die Shuttletelefonnummer anruft, ebenso nach Rückkehr vom Flug am Flughafen muss er sich am entsprechend festgeschriebenen Treffpunkt einfinden und die AP+S darüber informieren, dass er abgeholt werden kann. Tut er dies nicht innerhalb einer Stunde nach Ankunft am Flughafen, erlischt der Anspruch auf Rücktransport zum Parkplatz. Bitte beachten Sie, dass unser kostenloser Fahrservice nur für die Insassen des bei der AP+S parkenden Fahrzeugs gilt.
6.4 Wenn Sie Zeit sparen wollen, empfehlen wir Ihnen, evtl. die Mitfahrenden vorab samt Gepäck zum Einchecken zum Flughafen zu bringen und dann als Fahrer allein den Wagen zu uns zu bringen. Der Shuttle ist gratis, sozusagen als Zugabedienstleistung. Die Parkgebühr wird ausschließlich als Mietpreis für den gemieteten Stellplatz berechnet. Die Abholung des Fahrzeuges ist ausschließlich durch den Vertragspartner möglich.Die AP+S kann den kostenlosen Shuttletransport in besonderen Fällen auch durch Fremdunternehmen, z.B. Taxi oder Mietwagen ausführen lassen. Die Auftragsvergabe kann nur durch die AP+S erfolgen und führt für den Kunden zu keinerlei Mehrkosten. Für die beauftragten Transportunternehmen ist die AP+S in keinem Fall haftbar zu machen.
6.5 Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu beachten; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen.
6.6 Die Benutzung der KFZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls untersagt.
6.7 Für alle Forderungen aus dem Mietvertrag hat die AP+S ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug und dessen Zubehör nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die AP+S kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten KFZ in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden.
6.8 Außerdem ist es der AP+S gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinausstehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die AP+S kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte, mindestens jedoch kalendertäglich 5 €; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.9 Die AP+S haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen. Die AP+S übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters; ein Versicherungsschutz über die durch die AP+S abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. Die AP+S hat sämtliche Shuttlefahrzeuge als Mietwagen mit Insassenversicherung versichert. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung durch die AP+S. Etwaige Schadensersatzforderungen, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat dieser unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei der AP+S anzuzeigen. Das Überlassen des Fahrzeugs an Mitarbeiter der AP+S erfolgt auf eigene Gefahr. Die AP+S übernimmt keine hieraus eventuell entstehenden Schadensansprüche. Ebenso übernimmt die AP+S generell keinerlei Haftung für zur Aufbewahrung übergebene oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände. Die AP+S übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die im Verlauf des durchgeführten Shuttletransfers an Gepäckstücken des Kunden von diesen selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.Der Kunde stellt die AP+S frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die AP+S haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstige Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt (z.B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnlichen Gegenständen) und -ladung. Die von der AP+S angebotenen Fahrzeugreinigungen werden ausschließlich vermittelt und durch ein Fremdunternehmen ausgeführt. Zum Zwecke der Ausführung der Reinigung verbringt der Fremdunternehmer selbst oder dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragte das Fahrzeug an seinen Standort, führt die Dienstleistung aus und verbringt das Fahrzeug wieder zurück zum Standort der AP+S. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der in die Durchführung dieses Vertrags einbezogenen verbundenen Unternehmen der Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter. Die AP+S ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Frankfurt bzw. zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand. Die AP+S haftet nicht für verpasste Flüge o. ä. Das rechtzeitige Erscheinen am Parkplatz liegt ausdrücklich beim Risiko des Kunden. Eine Richtzeit durch die AP+S hat nur empfehlenden Charakter. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes der AP+S versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.
6.10 Auf Verlangen sind dem Mitarbeiter der AP+S und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbenannten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist die AP+S berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
6.11 Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Begleitpersonen gegenüber der AP+S oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt anzuzeigen. Außerdem haftet der Mieter für Verunreinigungen des Parkplatzes.
6.12 Die Öffnungszeiten der AP+S richten sich nach den regulären Flugzeiten der Flughäfen Frankfurt. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten besteht nicht. Die AP+S richtet ihre Öffnungszeiten nach dem Bedarf des Mieters. Bei Umleitungen zu anderen Flughäfen ist die AP+S nicht verpflichtet, den Mieter von dem jeweiligen Flughafen abzuholen. Änderungen der Öffnungszeiten werden per Internet bekannt gegeben.
6.13 Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal der AP+S mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern, demnach das Licht auszumachen und zu kontrollieren, ob alle Scheiben geschlossen sind. Mit dem Verlassen des Fahrzeugs gilt der Parkplatz als ordnungsgemäß übergeben. Erst mit der Annahme des Nutzungsvertrages und mit Einfahren auf den Parkplatz kommt zwischen der AP+S und dem Mieter ein Mietvertrag über einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug zu den hier genannten Bedingungen zustande. Eine Buchungsbestätigung über einen freien Parkplatz stellt keinen Mietvertrag dar. Diese Bestätigung zeigt lediglich an, dass ein Parkplatz frei und verfügbar ist für den Kunden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Platz, bzw. es kann aus einer Buchungsbestätigung auch kein Anspruch auf einen Stellplatz abgeleitet werden. Die AP+S kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen Kunden abweisen und eine Buchungsanzeige stornieren. Auch wenn der Kunde schon am Parkplatz steht. Schadenersatzansprüche gegenüber der AP+S können durch den Kunden nicht geltend gemacht werden. Der Mieter erklärt mit der Annahme des Nutzungsvertrages bzw. mit Einfahren auf den Parkplatz sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden Kfz-Einstellbedingungen bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er auch durch Aushang/bzw. Internet-Website zur Kenntnis genommen hat. Weder Bewachung, Verwahrung noch Versicherung ist Gegenstand dieses Mietvertrages. Die AP+S übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen. Die AP+S vermietet dem Mieter lediglich eine Stellfläche zum Abstellen eines Autos. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Die AP+S ist berechtigt, von Kunden, die einen benachbarten Stellplatz blockieren, noch vor Verlassen des Geländes der AP+S die durch das Blockieren entgangenen Parkplatzgebühren zu 100% als Schadensersatz zu verlangen. Die AP+S ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen, insbesondere auf den Verkehrsflächen, geparkte KFZ kostenpflichtig zu entfernen. Auf dem Betreibergelände gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend, soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden. Im Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
6.14 Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.
6.15 Generell gibt es keine Rabatte auf bereits rabattierte Preise. Rabatt- und Gutschein-Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Rabatt-Aktionen und Gutscheincodes gelten ausschließlich für Online-Buchungen, nicht für persönlich, telefonisch oder per E-Mail entgegen genommene Reservierungen. Ein Rabatt bzw. Gutscheincode kann nur im Rahmen der Buchung berücksichtigt werden, nicht nachträglich. Für An- und Abreisetag werden jeweils als ein voller Parktag berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der AP+S zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen der AP+S gegenüber Dritten. Die Parkgebühr ist per Vorkasse oder als Barzahlung bei Vertragsbeginn vor Ort im Voraus für die komplette Mietzeit zu entrichten. Der Mieter erhält nach Zahlung der Parkgebühr ein Abholticket nebst Quittung ausgehändigt. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt nicht. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
6.16 Die AP+S räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn diese bis zu einem Tag vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn, 12:00 Uhr erfolgt. Bei einer späteren Stornierung oder gänzlich ausbleibender Anreise fällt eine Pauschale in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages an. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.17 Die AP+S kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn: a) der Mietvertrag beendet ist; b) ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt; c) ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird; d) das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
6.18 Das Rauchen und die Verwendung von Feuer sowie das Betanken von Fahrzeugen, die Lagerung von Sachen jeglicher Art (insbesondere von Reifen, Fahrrädern usw.), von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern, das Ausprobieren oder laufen lassen des Motors im Stand, das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor ist ausdrücklich untersagt.
6.19 Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Sollte der Kunde durch sein Parkverhalten die Nutzung eines Parkplatzes verhindern, können ihm durch die AP+S die Kosten des nicht nutzbaren Parkplatzes zu 100% in Rechnung gestellt werden. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist die AP+S berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist die AP+S berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden, haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände der AP+S verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an die AP+S ab, soweit die AP+S aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
6.20 Falls sich eine Vorschrift dieser Vereinbarung dem geltenden Recht zufolge als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
6.21 AP+S speichert und verarbeitet die notwendigen Daten der Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung gemäß § 28 BDSG. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt elektronisch. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung durch AP+S ein. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden durch AP+S beachtet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen bei AP+S im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschungen seiner Daten zu verlangen. Das Verlangen ist schriftlich an AP+S, Manganstr. 5, 65428 Rüsselsheim zu richten.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AP+S
Airport Park+Shuttle Service Frankfurt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Manganstr. 5
65428 Rüsselsheim
Tel. 06142 – 4 90 28 50
E-mail info@parkandshuttle-frankfurt.de
Widerrufsformular
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie der Vermieter die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie der Vermieter insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Vermieter mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Die folgenden allgemeinen Einstellbedingungen gelten für die Online-Parkplatzbuchung und -reservierung, es sei denn, die besonderen Bedingungen für die Parkplatzreservierung enthalten davon abweichende Regeln.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
b) Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort des vermittelten Parkplatzes.
c) Gerichtsstand ist Frankfurt.
Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright der AP+S . Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung der AP+S nicht gestattet.
b) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Frankfurt, den 09.07.2018